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Nachfolgeregelung

Zu einer abgerundeten Finanzplanung gehört letztlich auch eine Nachfolgeregelung. Es ist ratsam, sich beizeiten Gedanken über einen möglichen Todesfall und eine entsprechende Nachfolgeregelung zu machen. Die steuerrechtliche Gestaltung ist stark Fallbezogen und richtet die Planung der Unternehmensnachfolge an den Wünschen des Unternehmers aus. Mangelnde Planung und Konzeption der Übergabe kann zu einer ungeplanten Unternehmensnachfolge führen, die erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Der Unternehmer sollte sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen und entsprechende Regelungen treffen.

Steuerliche Gestaltungsberatung

Aktive Steuerberatung plant und gestaltet Zukunft und stellt die entsprechenden Weichen.

Gemeinsam verfolgen wir die besten Lösungsstrategien zur Gestaltung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten und optimieren die zu erwartende Steuerlast.

Sowohl bei der Wahl der Rechtsform, als auch bei verschiedenen Fallgestaltungen in den Bereichen Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, stehe ich Ihnen zur Seite.

Steuerberatung

In steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten benötigt man einen Partner an seiner Seite, der nicht nur die Materie beherrscht sondern ebenso stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzeslage ist. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meiner Expertise, unterstütze ich Sie in allen Belangen der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung. Kontinuierliche Weiterbildung ist obligatorisch. Das Leistungsspektrum erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Gebiete:

  • Strategische Steuerplanung und -gestaltung
  • Erstellung sämtlicher Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Vertretung vor den Finanzbehörden (Anträge, Einsprüche, etc.)
  • Mitwirkung bei Aussenprüfungen
 
 
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